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 Ansuchen zur Förderung Eigenheimsanierung für Niederösterreich

Voraussetzungen:
Einreichung mittels Antragsformular inklusive Beilage A, von der Gemeinde und dem finanzierenden Institut (siehe Seite 8) bestätigt.
Bei Hochwasserschutz- und Sanierungsarbeiten benötigen Sie außerdem die Beilage B und bei Präventivmaßnahmen auch das Beratungsprotokoll.
Die Beilage C (Gebäudedatenblatt) muss als Anhang (4 Seiten) zum Energieausweis erstellt werden.   


 

Notwendige Unterlagen:
Diese Unterlagen müssen Sie dem Antrag beilegen:

  • Grundbuchsauszug oder Mietvertrag oder Pachtvertrag (Kopie)
  • Gebäudedatenblatt (Beilage C)

Und außerdem, falls Ihr Bauvorhaben baubehördlich bewilligungspflichtig ist :

  • Rechtskräftige Baubewilligung samt Niederschrift und Baubeschreibung (Kopie)
  • Behördlich genehmigter Original-Bauplan (Kopie)

 

Besondere Hinweise:
Sie erhalten die Antragsmappe bei den folgenden Dienststellen und können dort das vollständige Ansuchen auch zur Einreichung auch abgeben:

  • Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung - Servicestelle 
  • Bürgerbüros der  Bezirkshauptmannschaften 
  • Außenstellen der Abteilung Wohnungsförderung
    an folgenden Bezirkshauptmannschaften: Amstetten, Bruck / L., 
    Gänserndorf, Gmünd, Horn, Korneuburg, Mistelbach, Mödling,
    Wr. Neustadt, Zwettl

 

Fristen:
Mit den Sanierungsarbeiten darf erst nach Einreichung des Antrages begonnen werden.
Ausnahme: Sanierungs- und Instandsetzungmaßnahmen nach Hochwasserschäden

 

Kosten:
keine 

 

Zuständigkeit:

Abteilung Wohnungsförderung

 

 


Schrift
Standard  |  Groß

Broschüre Biomasseheizung u. Fernwärmeanschluss
Broschüre Biomasseheizung u. Fernwärmeanschluss
Informationsbroschüre für eine Biomasseheizanlage (ausschliesslich mit Holzprodukten) oder eines Fernwärmeanschluss.