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Förderungen für das Jahr 2011

Aufgrund der neuen Gestetzlichen bestimmungen gibt es eine Reihe von Änderungen bei den Förderungen. In der Broschüre finden Sie alle Informationen über die aktuellen Förderbaren Projekte. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Hier gelangen Sie zum Link der Förderbroschüre Niederösterreich. Download

 

Zum Ansuchen und weitere Informationen.



Förderungsinformationen SANIERUNGSSCHECK 2011


Thermische Sanierung privater Wohnbau Befristete Förderungsmöglichkeit der Österreichischen Bundesregierung.

 

Gemeinsam mehr erreichen

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Projekt zugunsten unserer Umwelt entschieden haben. Die Österreichische Bundesregierung unterstützt Sie bei diesem Vorhaben mit einer Förderung.
Als spezialisierte Partner begleiten Sie die österreichischen Bausparkassen und die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) bei Ihrem Umwelt- und Klimaschutzprojekt. Sie unterstützen Sie in allen Fragen und Belangen - von der Beantragung bis hin zur Auszahlung Ihrer Förderung.
Bevor Sie Ihren Förderungsantrag ausfüllen, lesen Sie sich bitte dieses Informationsblatt aufmerksam durch. Hier finden Sie wichtige Hinweise und Hilfen rund um Ihre Förderung.


Das Ziel
Die österreichische Bundesregierung stellt für die Jahre 2011 bis 2014 Mittel für Förderungen im Bereich der thermischen Gebäudesanierung zur Verfügung. Für den privaten Wohnbau werden für das Jahr 2011 70 Millionen Euro bereit gestellt. Mit diesen Mitteln sollen effiziente Klimaschutzprojekte unterstützt werden und diese dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen leisten.


Zielgruppe

  • Natürliche Personen, die (Mit-)Eigentümer/innen, Bauberechtigte oder Mieter/innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind.
  • Natürliche Personen, die Wohnungseigentümer/innen (Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau) sind:

    Für die Durchführung einer thermischen Sanierungsmaßnahme des gesamten Wohnbaus muss ein einstimmiger Beschluss der Eigentümergemeinschaft für die Durchführung derselben vorliegen. Der Förderungsantrag ist von jedem/r Wohnungseigentümer/in für die eigene Wohnungseinheit separat einzureichen.

    Eigentümer/innen ohne einstimmigen Beschluss können für den Tausch der Fenster und Außentüren einen Förderungsantrag stellen.
  • Natürliche Personen, die Mieter/innen von Wohnungen sind:

    Ein Förderungsantrag kann für den Tausch der Fenster und Außentüren eingebracht werden.


Generell gilt:

  • Eine Förderung kann pro natürliche Person und pro Objekt im Rahmen dieser Förderungsaktion nur einmal beantragt werden („one person/one object/one call“). Mit „Objekt“ ist das Einfamilienhaus oder die einzelne Wohnung in einem Zweifamilienhaus oder im mehrgeschossigen Wohnbau gemeint.
  • Ein Förderungsantrag gilt nur für Objekte im Inland.

 

Sanierungscheck 2011 download


Anbei finden Sie das Bundesgestzblatt mit den aktuell gültigen Grundlagen für die Produktion von Ökostrom. Download

Photovoltaik-Förderaktion 2011

 

Auch 2011 stehen insgesamt 35 Millionen Euro zur Verfügung. Der Start erfolgt wieder gestaffelt nach Bundesländern ab 4.4.2011, 18 Uhr.

 

Wer kann einreichen?
Der Klima- und Energiefonds richtet sich mit seiner „Förderaktion Photovoltaik 2011“ erneut ausschließlich an private Haushalte.

 

Bis zu welcher Anlagengröße wird gefördert?
Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe, gefördert wird allerdings nur bis zu einer Größe von 5 kWpeak.

 

Wie hoch ist der geförderte Betrag?
Die Förderung ist mit 30 Prozent der Investitionskosten beschränkt, die Förderpauschale pro Kilowatt beträgt 1.100 Euro pro kWpeak.

 

Höhere Fördersätze für „Gebäudeintegrierte Photovoltaik“
Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen - hier übernimmt die Technologie eine konkrete Gebäudefunktion z.B. als Fassade, Dach oder Sonnenschutz - werden mit 1.450 Euro pro kWpeak gefördert.

 

Der Ablauf der Einreichung
Das Einreichverfahren 2011 ist wie im Vorjahr zweistufig gestaltet. Die Einreichtage sind nach Bundesländern gestaffelt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online und nach dem „first-come - first-served“ Prinzip. Das heißt, die Förderungen werden nach dem Einlangen der Ansuchen pro Bundesland gereiht und vergeben. Antragsteller haben bis zum jeweiligen Bundesländerstart Zeit, um ein verbindliches Angebot einzuholen, das eine der Einreichvoraussetzungen ist.

 

Beratungshotline
Die Kommunalkredit Public Consulting steht AntragstellerInnen unter der Wiener Telefonnummer 01/31631-730 zur Verfügung.

 

Einreichstart in den Bundesländern
Der Einreichstart in den Bundesländern erfolgt zu den nachfolgenden Zeiten:

 

Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg
4. 4. 2011, 18:00 Uhr - 30. 4. 2011, 18.00 Uhr

 

Kärnten, Salzburg, Steiermark
5. 4. 2011, 18:00 Uhr - 30. 4. 2011, 18.00 Uhr

 

Burgenland, Niederösterreich, Wien
6. 4. 2011, 18:00 Uhr - 30. 4. 2011, 18.00 Uhr

 

Hier finden Sie den Leitfaden 

 

Anleitung zur Einreichung

 

Häufig gestellte Fragen

 

Zum Förderansuchen


 


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Heizen / Energie
Heizen / Energie

Amt der NÖ Landesregierung,
Abt. Wohnungsförderung
Wohnbau-Hotline, E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A

 

Förderungen Oberösterreich
Förderungen Oberösterreich

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1 - Lageplan
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-141 44
Fax (+43 732) 77 20-21 43 95
E-Mail wo.post@ooe.gv.at

 

Informationsblatt
Informationsblatt
Hier gelangen Sie zum Informationsblatt Sanierungscheck 2011 vom Bund.