dusche
HOME>>Förderungen>>Nahwärme

Förderung für den Anschluss an Fern- bzw. Nahwärme für Häuser bis zu 3 Wohnungen

Wer wird gefördert?


Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin der Liegenschaft.

Besitzen Förderungswerber bzw. Förderungswerberinnen sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitze, so kann eine Förderung nur für jenen Wohnsitz gewährt werden, der vom Zeitpunkt des Antrages rückwirkend seit 2,5 Jahren als Hauptwohnsitz bewohnt wird.

 

Für diese Förderung gelten keine Einkommensgrenzen.

 

Was wird gefördert?


Der Anschluss an Fern- bzw. Nahwärme von Häusern bis zu drei Wohnungen bzw. Reihenhäusern und Doppelhäusern in Eigentum oder Mietkauf
  • Die Förderung beträgt bei Neubauten 700 Euro, wenn über 50 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird 1.200 Euro.
  • Bei einer Umstellung von fossilen Altanlagen (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner) beträgt die Förderung 1.100 Euro, wenn über 50 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird 1.700 Euro.
Tabelle Nahwaerme

Wie wird gefördert?


Die Förderung besteht in der Bewillung von einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Das Ausmaß der Förderung darf höchstens 50 Prozent der Kosten (ohne Umsatzsteuer) je Förderungsmaßnahme betragen.

 

Wichtige Hinweise:

  • Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege, sofern diese zum Zeitpunkt der Einlangung des Ansuchens nicht älter als zwei Jahre sind.
  • Diese Zwei-Jahresfrist gilt nicht, wenn die Anlage im Zuge der Neuerrichtung eines Wohnhauses eingebaut wird. In diesem Fall ist das Ansuchen aber zum Zeitpunkt des Bezuges der Wohnung(en) einzubringen. 
  • Eine Förderung ist nur für dauernd bewohnte Wohnungen möglich, für Zweitwohnsitze gibt es keine Förderung.
  • Eine Förderung kann nur im Falle des Erstbezugs oder wenn das Wohnhaus seit mindestens 2,5 Jahren als Hauptwohnsitz bewohnt wird bewilligt werden. 

 

Abwicklung/Antragstellung


Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung zu richten.

Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.


Formular:

 

Fern- bzw. Nahwaerme für ein Wohnhaus bis zu 3 Wohnungen

Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1 - Lageplan
4021 Linz

Telefon (+43 732) 77 20-141 44
Fax (+43 732) 77 20-21 43 95
E-Mail wo.post@ooe.gv.at

 


Schrift
Standard  |  Groß

Fern- Nahwärme Förderung
Fern- Nahwärme Förderung
Hier können Sie das Antragsformualr herunterladen.