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Förderung einer nachträglich eingebauten kontrollierten Wohnraumlüftung für Gebäude bis zu 3 Wohnungen

Wer wird gefördert?


Förderbar sind österreichische Staatsbürger, EWR-Bürger und sonstige Personen (die nicht aus dem EWR-Raum stammen, wenn sie mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Österreich mit Hauptwohnsitz wohnen), die Liegenschaftseigentümer sind; Gemeinden und sonstige juristische Personen.

 

Bei dieser Förderung gelten keine Einkommengrenzen.

 

Was wird gefördert?


Nachträglicher Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung

Die Förderung einer nachträglich eingebauten kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung für Gebäude bis zu drei Wohnungen beträgt 1.100 Euro je Wohnung bei Verwendung einer Anlage ohne Erdwärmetauscher bzw. 1.400 Euro je Wohnung bei Anlage mit einem Erdwärmetauscher. Bei dezentralen, raumlufttechnischen Geräten beträgt die Förderung 120 Euro je Einzelgerät.

 

Auflagen:

  • Die Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) darf vor Einbau maximal 80 kWh/m ² betragen.
  • Diese Förderung wird nur bei Gebäuden mit einer luftdichten Gebäudehülle mit n50-Wert kleiner oder gleich 1,5 h-1 gewährt.

Wie wird gefördert?


Die Förderung besteht in der Bewilligung von einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Das Ausmaß der Förderung darf höchstens 50 Prozent der Kosten (ohne Umsatzsteuer) betragen.

 

Wichtige Hinweise:

  • Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege, sofern diese zum Zeitpunkt der Einlangung des Ansuchens nicht älter als zwei Jahre sind.
  • Die Inanspruchnahme dieser Förderung ist erst nach drei Jahren ab Bezug möglich.
  • Für Zweitwohnsitze gibt es keine Förderung.

Abwicklung/Antragstellung


Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung zu richten.

Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.


Formular:

 

Nachträglicher Einbau einer Kontrollierten Wohnraumlüftung für Gebäude bis zu 3 Wohnungen 

Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1

4021 Linz

Telefon (+43 732) 77 20-141 44
Fax (+43 732) 77 20-21 43 95
E-Mail wo.post@ooe.gv.at

 


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Wohnraumlüftung Förderung
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Hier können Sie das Antragsformular herunterladen.